Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Leistungsbedingungen der Vitel-GmbH,
Max-Planck-Str. 10,  85716 Unterschleissheim.
Vertretungsberechtigter Geschäftsführer : Nadir Yilmaz

I. Geltungsbereich

  1. Im geschäftlichen Verkehr mit Unternehmern und juristischen Personen des öffentlichen Rechts (beide nachstehend „Kunde“) sowie natürlichen Personen verkaufen, liefern und montieren und unterrichten wir zu den folgenden Bedingungen.
  2. Entgegenstehenden AGBs wird hiermit widersprochen. Unsere Verkaufs-, Liefer-, Unterrichts- und Leistungsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender Geschäftsbedingungen arbeiten.
  3. Der Kunde stimmt durch die Bestellung und die Annahme unserer Leistungen dieser AGB zu.

II. Vertragsschluss

  1. Angebote der Vitel GmbH sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
  2. Die Bestellung der Ware durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Die Annahme der Bestellung des Kunden kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung), auf digitalem Wege oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden. Der Kaufvertrag kommt, auch im Hinblick auf die jeweilige Lieferfrist, erst durch die Annahme durch die Vitel GmbH zu Stande.
  3. Angaben zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewicht, Maße, technische Daten) sowie unsere Darstellungen desselben sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt; es handelt sich grundsätzlich um keine zugesicherten Beschaffenheitsmerkmale, sondern um Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.

III. Preise und Preisanpassung

Die Preise gelten als Euro-Preise ab Werk zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer und zuzüglich gesondert ausgewiesener Versandkosten. Es gelten die jeweiligen Preislisten des Versanddienstleisters; der Versand erfolgt grundsätzlich per UPS, auf Wunsch des Kunde und auf dessen Kosten können auch andere Versanddienstleister oder Speditionen beauftragt werden. Verpackungskosten werden nicht berechnet.

IV. Zahlungsbedingungen

  1. Rechnungen sind innerhalb von vierzehn Tagen oder falls anders im Angebot vermerkt nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu bezahlen. Zahlungen sind erst dann bewirkt, wenn das Geld bei der Vitel GmbH gutgeschrieben ist.
  2. Anerkannte Zahlungsmöglichkeiten sind Überweisung auf unser deutsches Bankkonto; bei Zahlungen aus dem Ausland gehen die Gebühren zu Lasten des Senders.

V. Leistungszeit und besondere Bedingungen

  1. Liefer- und Leistungsfristen sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn wir haben sie explizit und schriftlich als verbindlich deklariert. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten. Verbindlich sind Vereinbarungen über Kurs- oder Schulungstermine.
  2. Der Beginn und die Einhaltung von Kurs- oder Schulungsterminen ist in jedem Falle verbindlich; eine Nichtteilnahme oder Stornierung sind mindestens sieben Werktage im Voraus anzuzeigen. Teilt der Kunde nicht sieben Tage im Voraus mit, dass eine Kursveranstaltung – aus gleich welchen Gründen und egal ob verschuldet oder unverschuldet – nicht stattfinden kann, so behält die Vitel GmbH den vollen Anspruch auf die Vergütung, abzüglich eventueller Fahrtkosten.
  3. Die Vitel GmbH ist zur Zurückbehaltung seiner Leistung berechtigt, solange der Kunde uns gegenüber seine vertraglichen oder sonstigen rechtlichen Verpflichtungen nicht erfüllt hat.
  4. Die Vitel GmbH ist zu Teilleistungen berechtigt, wenn die Teillieferung für den Auftraggeber im Rahmen des vertragliche Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und dem Auftraggeber hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen.
  5. Vitel GmbH haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse verursacht worden sind. Sofern solche Ereignisse die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist jede Partei zum Rücktritt berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Das gesetzliche Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

VI. Gefahrentragung und Versand

  1. Grundsätzlich geht die Gefahr des Untergangs mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über (Schickschuld). Dies gilt auch dann, wenn wir ausnahmsweise die Versendungskosten oder die Anfuhr übernehmen. Die Vitel GmbH nicht verpflichtet, die Ware gegen Transportschäden zu versichern.
  2. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr spätestens zum Zeitpunkt der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Der Kunde hat beim Transport entstandene Beschädigung sowie Verlust unverzüglich anzuzeigen und die Sendung zur alsbaldigen Besichtigung unverändert liegen zu lassen. Dies gilt auch dann, wenn sich ein Transportschaden erst beim Auspacken der Ware oder später zeigt.

VII. Mitwirkung des Kunden

  1. Der Kunde hat im Fall einer Installation für den Zugang zum Montageort zu sorgen. Weiter hat der Kunde den für die Montage benötigten Strom bzw. andere Ressourcen zu stellen; Wartezeiten durch im Machtbereich des Kunden entstandene Verzögerungen kann Vitel GmbH berechnen.
  2. Der Kunde hat die Möglichkeit eines Probebetriebs sicherzustellen; wir behalten uns vor, die Übergabe bzw. Abnahmereife erst nach der Möglichkeit eines Probebetriebes zu erklären. Die Grundsätze aus Abs. 1 und Punkt V Abs. 5 Satz 3 gelten entsprechend.
  3. Kann ein Kurs oder eine Schulung aus Gründen nicht stattfinden, die im Machtbereich des Kunden liegen, so gelten die vorbenannten Absätze entsprechend.

VIII. Mängelrüge, Gewährleistung und Gewährleistungsfrist

  1. Die Geltendmachung von Mängelansprüchen setzt voraus, dass der Kunde seinen gesetzlich geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Mängelrügen haben schriftlich zu erfolgen. Offensichtliche Mängel hat der Kunde unverzüglich zu rügen; versäumt er die rechtzeitige und formgerechte Mitteilung der Rüge, gilt unsere Leistung insoweit als vertragsgemäß. Dies gilt auch für Kurse und Schulungen.
  2. Im Fall einer Nachbesserung gilt; Für vom Kunden geliefertes oder aufgrund von ihm vorgegebener Spezifikation beschafftes Material sowie für vom Kunden vorgegebene Konstruktionen leisten wir keine Gewähr.
  3. Beim Verkauf gebrauchter Geräte leisten wir keine Gewähr für etwaige Sachmängel. Von Vitel GmbH überarbeitete oder erneuerte Waren gelten auch als Gebraucht. Die gesetzlichen Bestimmungen bei Endlieferung einer Ware an einen Verbraucher bleiben unberührt. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Auslieferung; § 479 BGB bleibt unberührt.

IX. Haftungsausschluss

Die Vitel GmbH haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers, oder der Gesundheit und für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht; in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischer Weise eintretenden Schadens begrenzt. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Sie gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben. Sie gelten des Weiteren nicht für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.

X. Verjährung

  1. Die Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln verjähren abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB ein Jahr nach Ablieferung bzw., soweit eine Abnahme vereinbart ist, nach der Abnahme.
  2. Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn, die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

XI. Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung

  1. Der Kunde kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittener Gegenforderungen aufrechnen.
  2. Zur Zurückbehaltung ist der Kunde nur aufgrund von Ansprüchen berechtigt, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
  3. Die Abtretung von Rechten, Forderungen und Ansprüchen bedarf der schriftlichen Zustimmung.

XII. Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte Ware bleibt Eigentum der Vitel GmbH, bis alle Forderungen erfüllt sind, die gegen den Kunden zustehen. Sofern sich der Kunde vertragswidrig verhält – insbesondere sofern er mit der Zahlung einer Entgeltforderung in Verzug gekommen ist, haben wir das Recht, die Vorbehaltsware zurückzunehmen, nachdem wir eine angemessene Frist zur Leistung gesetzt haben. Die für die Rücknahme anfallenden Transportkosten trägt der Kunde. Sofern wir die Vorbehaltsware zurücknehmen, stellt dies einen Rücktritt vom Vertrag dar.
  2. Der Kunde muss die Vorbehaltsware sorgfältig behandeln. Er muss sie auf seine Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich werden, muss der Kunde sie auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
  3. Der Kunde darf die Vorbehaltsware verwenden und im ordentlichen Geschäftsgang weiter veräußern, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Er darf die Vorbehaltsware jedoch nicht verpfänden oder sicherungshalber übereignen.
  4. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden wird immer für die Vitel GmbH vorgenommen. Wenn die Vorbehaltsware mit anderen Sachen verarbeitet wird, die uns nicht gehören, so erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Umsatzsteuer) zu den anderen verarbeiteten Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung. Wird die Vorbehaltsware mit anderen uns nicht gehörenden Sachen untrennbar verbunden oder vermischt, so erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Umsatzsteuer) zu den anderen verbundenen oder vermischten Sachen im Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung. Wird die Vorbehaltsware in der Weise verbunden oder vermischt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, sind der Kunde und wir uns bereits jetzt einig, dass der Kunde uns anteilsmäßig Miteigentum an dieser Sache überträgt. Wir nehmen diese Übertragung an. Das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum an einer Sache wird der Kunde für uns verwahren.
  5. Bei Pfändungen der Vorbehaltsware durch Dritte oder bei sonstigen Eingriffen Dritter muss der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und muss uns unverzüglich schriftlich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Sofern der Dritte die uns in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten nicht zu erstatten vermag haftet hierfür der Kunde. Wenn der Kunde dies verlangt, sind wir verpflichtet, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert den Wert unserer offenen Forderungen gegen den Kunde um mehr als 10 % übersteigt. Wir dürfen dabei jedoch die freizugebenden Sicherheiten auswählen.
  6. Ist der Eigentumsvorbehalt oder die Abtretung nach dem Recht des Landes, in dem sich die Ware befindet, nicht wirksam, so gilt die dem Eigentumsvorbehalt oder der Abtretung in diesem Land am nächsten kommende Sicherheit als vereinbart. Ist hiernach die Mitwirkung des Kunden erforderlich, hat er alle Rechtshandlungen vorzunehmen, die zur Begründung und Erhaltung solcher Rechte erforderlich sind.

XIII. Schutzrechte und Nennung

  1. Haben wir nach Zeichnungen, Modellen, Mustern oder unter Verwendung von beigestellten Teilen des Kunden zu leisten, so steht dieser dafür ein, dass hierdurch keine Schutzrechte Dritter verletzt werden.
  2. Der Kunde stellt uns von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten frei und ersetzt uns den entstehenden Schaden sowie unsere Kosten und Aufwendungen. Wird dem Kunden und/oder uns die Herstellung oder Lieferung von einem Dritten unter Berufung auf ein Schutzrecht untersagt, sind wir auch ohne nähere Prüfung der Rechtslage berechtigt, die Arbeiten einzustellen.
  3. Vitel GmbH ist berechtigt, auf seiner Webseite mit dem Namen seines Kunden zu werben und diesen als Referenz im Geschäftsverkehr zu benennen sowie Bilder der Installation oder Gebrauchnahme zu veröffentlichen.

XIV. Erfüllungsort, Rechtswahl und Gerichtsstand

  1. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Unterschleissheim. Bei Kursen und Schulungen ist der Erfüllungsort der jeweils vereinbarte Kursort.
  2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
  3. Gegenüber Kaufleuten im Sinne des HGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist als ausschließlicher Gerichtsstand das für den Sitz unseres Unternehmens zuständige Gericht vereinbart. Daneben sind wir berechtigt, den Kunden an seinem Geschäftssitz zu verklagen. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

XV. Schlussbestimmungen

Das Recht zur Änderung dieser AGB wird vorbehalten; diese werden wirksam, wenn sie in das Rechtsgeschäft einbezogen werden. Sie gelten als einbezogen, wenn der Kunde zwei Wochen nach Kenntnisnahme nicht widerspricht. Es gilt das Schriftformerfordernis, auch für die Änderung der Schriftformklausel. Auf mündliche Abreden kann sich keine Partei berufen. Sollten Teile dieser AGB ungültig sein, so bleiben die Geschäftsbedingungen im Übrigen wirksam. Eine ungültige Regelung wird durch eine dem Vertragszweck nahekommende ersetzt.

Stand März 2022